Qualifizierung zur JRK-Juniorgruppenleitung

Im Sinne der Nachwuchskräfteförderung besteht die Möglichkeit, JRK-Mitglieder ab 13 Jahren durch eine Ausbildung zur Junior-Gruppenleitung (Junior-GL) an kleinere Verantwortungsbereiche im Gruppenalltag heranzuführen.

Vorgaben zum Einsatz von Junior-GL im Jugendrotkreuz:

  • Die Ausbildung orientiert sich in Inhalt, Anzahl der Unterrichtseinheiten und Rahmenbedingungen des Lehrganges am jeweils gültigen Ausbildungsleitfaden (Junior-GL).
  • Die Ausbildung kann zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr erfolgen, entsprechend der persönlichen Reife, in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Ausbildungsleitung ab 12 Jahren
  • Die Entscheidung für die Zulassung zur Ausbildung liegt bei der/dem Ausbildungsleitenden.
  • Zur Ausbildungsleitung zugelassen sind der/die KJL, eine hauptamtliche pädagogisch qualifizierte Person, bzw. eine vom KJL zu bestimmende entsprechend geeignete Person oder ein*e Kreisverbands-Teamer*in bzw. bei Bedarf ein*e Teamer*in des Landesverbandes.
  • Der/die Junior-GL ersetzt nicht die stellvertretende Gruppenleitung.
  • Die Qualifikation wird durch die erfolgreich absolvierte Gruppenleitergrundausbildung abgelöst, andernfalls erlischt sie mit Vollendung des 18. Lebensjahres. 

Der Träger der Ausbildung ist der Kreisverband.

Ansprechperson
Anne Schäfer


Bildung, Kampagne, Internationales


Tel: 0711 5505-197
anne.schaefer(at)drk-bw(dot)de