Für die außerschulische Jugendbildung stellt das Land bzw. das Innenministerium Gelder zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung (= Landesjugendplan) kann von anerkannten Trägern der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden (§4 Jugendbildungsgesetz).
Es können Zuschüsse beantragt werden für:
Die aktuellen Richtlinien und Formulare findet ihr auf www.jugendarbeitsnetz.de, unter der Rubrik Geld.
Allgemeine Informationen:
Allgemeines aus den Richtlinien:
Pädagogisch Betreuende | Antragsfrist 15.02. | E-Mail mit Betreuenden-Tagen |
Finanziell schwächer Gestellte | Antragsfrist 15.02. | E-Mail mit Betreuenden-Tagen |
Finanziell schwächer Gestellte | A22-1 für Sorgeberechtigte |
Pädagogisch Betreuende | Innerhalb 3 Wochen nach Durchführung | V21-1 (TN-Liste verbleibt beim KV) |
Finanziell schwächer Gestellte | Mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung | V22-1 (Elternanträge und TN-Liste verbleibt beim KV) |
Pädagogisch Betreuende:
Finanziell schwächer Gestellte:
Pädagogisch Betreuende | Antragsfrist 15.02. | E-Mail mit Betreuenden-Tagen |
Finanziell schwächer Gestellte | Antragsfrist 15.02. | E-Mail mit Betreuenden-Tagen |
Finanziell schwächer Gestellte | A22-1 für Sorgeberechtigte |
Aus- & Fortbildung Jugendleiter:innen | Innerhalb 3 Wochen nach Durchführung | V31-1 + Programm |
Themenorientierte Bildungsmaßnahmen | Innerhalb 3 Wochen nach Durchführung | V31-1 + Programm |
Projekte mit Bildungscharakter (bis zu 50%) | Innerhalb 3 Wochen nach Durchführung | V33-1 (inkl. Kostenaufstellung) |
Aus- und Fortbildung Jugendleiter:innen:
Themenorientierte Bildungsmaßnahmen:
Projekte mit Bildungscharakter: