Jugendverbände sind ein Ort der Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen. In den einzelnen Verbänden sammeln sich junge Menschen, die ähnliche Interessen teilen. Die Prinzipien der Jugendverbandsarbeit sind:
Entstanden sind Jugendverbände Ende des 19. Jahrhunderts aus der Erkenntnis heraus, dass Kinder und Jugendliche eigene Organisationsformen benötigen. Eigene Räume sind erforderlich, um in einer Gemeinschaft mit Gleichaltrigen eine eigene Identität herauszubilden und einen Platz in der Gesellschaft zu finden. In diesen Gemeinschaften werden Zeltlager und andere Freizeiten organisiert, Seminare veranstaltet, Projekte durchgeführt, wöchentliche Gruppentreffen angeboten, etc.
Die gesetzliche Grundlage für die Förderung der Jugendverbandsarbeit sind § 11 und § 12 des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder-und Jugendhilfe). Dort ist festgehalten, dass Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützt und entsprechende Angebote zur Verfügung gestellt werden müssen. Jugendverbandsarbeit muss gefördert werden.
Der Übergang von der Jugendverbandsarbeit zu offener Arbeit ist teilweise fließend. Zum einen sind viele Angebote der Jugendverbandsarbeit frei zugänglich, zum anderen verfolgen beide Arten der Jugendarbeit sehr ähnliche Ziele.
In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird die Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. In der Regel ist diese auf ihre Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen richten, die nicht Mitglieder sind.
Jugendhäuser bieten offene Jugendarbeit an. Vereine und andere Einrichtungen bieten eine gebundene Jugendarbeit an, die eine Mitgliedschaft beinhaltet. Diese haben einen bestimmten Themenbereich, der sich von den anderen unterscheidet.
Das Jugendrotkreuz möchte in der Jugend den Rotkreuzgedanken wecken, pflegen und in die Tat umsetzen. Ansonsten unterscheidet sich unsere Jugendarbeit nicht von den anderen. Sie beinhaltet ebenso: Spiel, Spaß, Sport, Freude, Basteln, Kochen, sinnvolle Freizeitbeschäftigung und ganz vieles mehr!
Die allgemeine Jugendarbeit wird durch eine gesetzliche Grundlage unterstützt (Soz.Ges.) und dadurch erhält man auch einige Zuschüsse, z.B. aus dem Landesjugendplan, Stadt/Gemeinde, Kreisjugendring...