Um als Ausbilder*in in der Streitschlichtendenausbildung auf Kreis- und Landesebene sowie in Schulen tätig sein zu können, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindesalter 18 Jahre
  • Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Kurs)
  • Teilnahme an einem Rotkreuz-Einführungsseminar
  • erfolgreiche Teilnahme an einer JRK-Streitschlichtenden-Ausbildung
  • erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Einweisung in die JRK-Streitschlichtungskonzeption
  • Praxisphase mit aktiver Mitwirkung in der Streitschlichtungsausbildung
  • Teilnahme an mindestens einer Streitschlichtungsfortbildung alle drei Jahre

Die Voraussetzungen entfallen für Schullehrkräfte und Schulsozialarbeiter*innen, die an der entsprechenden Lehrkräftefortbildung teilnehmen.

Der Träger dieser Ausbildung ist der Landesverband.

Sobald der nächste Termin feststeht, wird er hier veröffentlicht.

 

Wer schonmal ins Programm schnuppern möchte, kann dies in der Arbeitshilfe Streitschlichtung für Kreisverbände, die es hier gibt.