Im Sinne der Nachwuchskräfteförderung besteht die Möglichkeit, JRK-Mitglieder ab 13 Jahren durch eine Ausbildung zur Junior-Gruppenleitung (Junior-GL) an kleinere Verantwortungsbereiche im Gruppenalltag heranzuführen.
Vorgaben zum Einsatz von Junior-GL im Jugendrotkreuz:
- Die Ausbildung orientiert sich in Inhalt, Anzahl der Unterrichtseinheiten und Rahmenbedingungen des Lehrganges am jeweils gültigen Ausbildungsleitfaden (Junior-GL).
- Die Ausbildung kann zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr erfolgen, entsprechend der persönlichen Reife, in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Ausbildungsleitung ab 12 Jahren
- Die Entscheidung für die Zulassung zur Ausbildung liegt bei der/dem Ausbildungsleitenden.
- Zur Ausbildungsleitung zugelassen sind der/die KJL, eine hauptamtliche pädagogisch qualifizierte Person, bzw. eine vom KJL zu bestimmende entsprechend geeignete Person oder ein*e Kreisverbands-Teamer*in bzw. bei Bedarf ein*e Teamer*in des Landesverbandes.
- Der/die Junior-GL ersetzt nicht die stellvertretende Gruppenleitung.
- Die Qualifikation wird durch die erfolgreich absolvierte Gruppenleitergrundausbildung abgelöst, andernfalls erlischt sie mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Der Träger der Ausbildung ist der Kreisverband.