"Schau genau! Jugendrotkreuz für Kindeswohl" kommt als Projekt auf Anfrage in Kreisverbände, um im Jugendrotkreuz bei der Verbesserung der Prävention sexualisierter Gewalt zu unterstützen.
Das Jugendrotkreuz unterliegt als Jugendverband den Richtlinien des Kinder - und Jugendhilfegesetz (KJHG bzw. SGB VIII). Dort regeln die §§12, 74 und 4 Abs.1 die Rahmenbedingungen für Jugendverbände als freie Träger der Jugendhilfe.
Das Bundeskinderschutzgesetz und die DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, und Menschen mit Behinderung in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK stellen bestimmte Anforderungen an Präventionsmaßnahmen.
• Sensibilisierung und Information der Mitglieder auf lokaler Ebene
• Identifizierung von Situationen mit Gefährdungspotential
• Sichtung der bestehenden Schutzmaßnahmen
• Klärung von Umsetzungsschritten für Verbesserungen
• Kontaktaufnahme zu einer Beratungsstelle
• Kooperationsabsprache mit Beratungsstelle
• Koordinierung mit anderen Gemeinschaften im Falle von Überschneidungen
• Sondierungsgespräch mit allen verantwortlichen Leitungspositionen (KJL, KGF…)
• Abstimmung eines bedarfsorientierten Projektzuschnitts
• Beratungstermin durcheine Fachstelle für Fälle von sexualisierter Gewalt
• Fortbildung mit allen Gruppenleitungen
• Kommunikation neuer Maßnahmen an JRK-Gruppenleitungen
Interessierte an der Durchführung des Projektes „Schau genau – Jugendrotkreuz für Kindeswohl“ können sich mit der Landesgeschäftsstelle in Kontakt setzen.
Auf dieser Seite sind Informationendes JRK zum Thema Grenzsituationen im Jugendverband für dich zusammengestellt.
0711/5505-197
Bildung, Kampagne, Internationales