Die Bewerbung für die Auszeichnung kann ab dem 2. September eingereicht werden. Nach Absenden des Bewerbungsformulars geht eine E-Mail an die eingegebene E-Mail-Adresse mit Hinweisen zu den erforderlichen einzureichenden Nachweisen. Um die Auszeichnung noch im laufenden Schuljahr zu erhalten, müssen die Bewerbung und die Nachweise bis 30. April (Bewerbungsschluss) vorliegen, die Auszeichnung erfolgt Ende Juni oder im Juli. 

Eine Schule kann für ihren Schulsanitätsdienst ausgezeichnet werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

  1. Es gibt einen Dienstplan.
  2. Die Schulsanitäter*innen sind mindestens in Erster Hilfe ausgebildet.
  3. Die Kooperationslehrkraft ist Erste-Hilfe-Ausbilder*in.
  4. Die Zielgruppe des Schulsanitätsdienstes (aktive Teilnehmende) sind alle am Schulleben Beteiligten, niemand wird aufgrund persönlicher Voraussetzungen ausgeschlossen. (Das bedeutet nicht, dass alle am Schulleben Beteiligten teilnehmen müssen, aber die Möglichkeit zur Teilnahme haben, also kein Ausschluss aufgrund Klassenstufe, körperlicher Einschränkungen, schulischer Leistungen oder Angehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe (Eltern, Lehrkräfte, andere Beschäftigte) erfolgt.)
  5. Der vorhandene Schulsanitätsdienst wird auf der Homepage vorgestellt.
  6. Es gibt regelmäßige Fortbildungsangebote für die Schulsanitäter*innen.
  7. Es finden regelmäßige Treffen – mindestens einmal zwischen den Ferienabschnitten – statt.
  8. Es gibt ein definiertes Alarmierungskonzept für den Schulsanitätsdienst.
  9. Mindestens eines der folgenden Kriterien:
  • Die SSD-Gruppe nimmt an SSD-Treffen / Wettbewerben teil, z.B. SSD-Summit, JRK-Wettbewerb.
  • Es werden Exkursionen für den SSD angeboten.
  • Der SSD kooperiert mit anderen Schulen.
  • Der SSD kooperiert mit Vereinen.
  • Es gibt EH-Fortbildungsangebote für alle am Schulleben Beteiligten.

Die Bewerbung muss von der Schulleitung unterstützt werden.

Die Auszeichnung kann im folgenden Schuljahr verlängert werden.

Hier geht es zum Bewerbungsformular.

Marc Herrmann

0711/5505-172

marc.herrmann@drk-bw.de 

Zuständigkeiten:

JRK-Schularbeit (Schulsanitätsdienst, Streitschlichtung, Veranstaltungen), Notfalldarstellung