Die Bewerbung für die Auszeichnung kann ab dem 2. September eingereicht werden. Nach Absenden des Bewerbungsformulars geht eine E-Mail an die eingegebene E-Mail-Adresse mit Hinweisen zu den erforderlichen einzureichenden Nachweisen. Um die Auszeichnung noch im laufenden Schuljahr zu erhalten, müssen die Bewerbung und die Nachweise bis 30. April (Bewerbungsschluss) vorliegen, die Auszeichnung erfolgt Ende Juni oder im Juli.
Eine Schule kann für die vorbildliche Umsetzung des LRL-Herzensretter-Programms ausgezeichnet werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
- An der Schule gibt es mindestens eine*n LRL-Trainer*in.
- Die Schüler*innen werden entsprechend der LRL-Herzensretter-Standards ausgebildet.
- Die Zielgruppe des LRL-Programms sind alle am Schulleben Beteiligten. (Das bedeutet nicht, dass alle am Schulleben Beteiligten teilnehmen müssen, aber die Möglichkeit zur Teilnahme haben, also kein Ausschluss aufgrund Klassenstufe, körperlicher Einschränkungen, schulischer Leistungen oder Angehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe (Eltern, Lehrkräfte, andere Beschäftigte) erfolgt.)
- Die Umsetzung der Landesinitiative LRL wird auf der Homepage vorgestellt.
- Alle Schüler*innen der Schule nehmen mindestens einmal in ihrer Schullaufbahn an einer LRL-Schulung teil.
- Es findet regelmäßig eine jährliche Wiederholung statt.
- Mindestens eines der folgenden Kriterien:
- An der Schule gibt es eine*n LRL-Instruktor*in.
- Alle Klassen der Schule nehmen jährlich an der LRL-Schulung teil.
- Die Landesinitiative LRL wird in schulische und außerschulische Aktionen eingebunden, z.B. Tag der offenen Tür, Woche der Wiederbelebung, Schulfest.
Die Bewerbung muss von der Schulleitung unterstützt werden.
Die Auszeichnung kann im folgenden Schuljahr verlängert werden.
Hier geht es zum Bewerbungsformular.